HimalayaFIT
Kaufen

Ratgeber · Stand: Oktober 2026

Ist Shilajit in Deutschland legal? Der Novel-Food-Status erklärt

Ja, Shilajit (Mumijo) ist in Deutschland nicht verboten. Die EU stuft es als nicht neuartig ein, wenn es als oder in Nahrungsergänzungsmitteln verkauft wird. In allen anderen Lebensmitteln gilt Mumijo als neuartiges Lebensmittel und bräuchte eine Zulassung. Isolierte Fulvinsäure ist als eigene Zutat nicht zugelassen, und für Shilajit gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Inhalt

Shilajit, in Osteuropa und Zentralasien meist Mumijo genannt, wird in Deutschland in Apotheken, Drogerien und Online-Shops verkauft. Trotzdem taucht die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist, in Suchmaschinen und KI-Antworten immer wieder auf. Dieser Artikel erklärt, was das EU-Recht zu Shilajit sagt, was das Novel-Food-Recht damit zu tun hat und woran du als Käufer erkennst, ob ein Angebot sauber aufgestellt ist. Er bezieht sich auf Shilajit im Allgemeinen und ist keine Rechtsberatung.

Die Kurzfassung

Frage Antwort Quelle
Darf Shilajit in Deutschland verkauft werden? Ja, als oder in Nahrungsergänzungsmitteln EU-Novel-Food-Katalog, Eintrag Mumijo
Ist Shilajit ein Novel Food? Nur in anderen Lebensmitteln als Nahrungsergänzungsmitteln Konsultationsentscheidung des BVL, 2020
Ist isolierte Fulvinsäure erlaubt? Nein, als eigene Zutat nicht zugelassen EU-Novel-Food-Katalog, Eintrag Fulvinsäure
Gibt es eine zugelassene Wirkaussage? Nein EU-Register der gesundheitsbezogenen Angaben
Prüft das BVL jedes Produkt? Nein, es nimmt nur die Anzeige entgegen BVL, FAQ Nahrungsergänzungsmittel

Was das Novel-Food-Recht regelt

Als neuartiges Lebensmittel, englisch Novel Food, gilt nach der Verordnung (EU) 2015/2283 alles, was in der EU vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurde und unter eine der Kategorien der Verordnung fällt. Solche Lebensmittel brauchen vor dem Verkauf eine Zulassung, die eine Sicherheitsbewertung voraussetzt. Ist unklar, ob ein Stoff neuartig ist, muss das Unternehmen vor dem Verkauf die Behörde des Mitgliedstaats konsultieren, in dem es das Produkt zuerst verkaufen will. Die Ergebnisse landen im öffentlichen Novel-Food-Katalog der EU-Kommission.

Der Status von Shilajit im EU-Katalog

Für Mumijo hat das BVL eine solche Konsultation abgeschlossen. Die Entscheidung vom 21. August 2020 nennt als Synonyme ausdrücklich Shilajit und Asphaltum panjabinum. Das Ergebnis lässt sich in zwei Sätzen zusammenfassen:

  1. Als oder in Nahrungsergänzungsmitteln ist Mumijo nicht neuartig.
  2. In allen anderen Lebensmitteln ist es neuartig und bräuchte eine Zulassung.

Der Grund für diese Aufteilung: Für den Verzehr als gewöhnliches Lebensmittel konnte vor 1997 keine nennenswerte Verwendung in der EU belegt werden. Tschechien hat aber mitgeteilt, dass Mumijo dort schon vor dem Stichtag in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wurde. Daraus ergibt sich der Eintrag im Katalog, der seit 2020 gilt.

Für dich heißt das: Ein Shilajit-Harz oder Kapseln, die als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden, sind rechtlich möglich. Ein Energydrink, ein Riegel oder Fruchtgummis, die als normales Lebensmittel mit Mumijo verkauft werden, sind es ohne Zulassung nicht. Das gilt in beide Richtungen: Jede Darreichungsform, die als Nahrungsergänzungsmittel verkauft wird, also auch Kapseln, Tropfen oder Gummies, fällt unter den Status "nicht neuartig".

Zum Produkt

Fulvinsäure: der Teil, der nicht erlaubt ist

Viele Angebote werben mit einem hohen Fulvinsäure-Gehalt. Rechtlich ist hier Vorsicht angebracht. Der EU-Katalog führt Fulvinsäure als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel. Seit einer litauischen Konsultationsentscheidung vom 31. Oktober 2024 gilt das ausdrücklich auch für nicht isolierte Fulvinsäure in Nahrungsergänzungsmitteln.

Das betrifft Produkte, die Fulvinsäure als eigene Zutat enthalten, etwa Fulvinsäure-Tropfen oder Konzentrate. Mumijo ist im Katalog als eigener Eintrag geführt. Es enthält von Natur aus Fulvinsäuren, die Fulvinsäure-Einträge beziehen sich aber auf Fulvinsäure als eigene Zutat. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass Werbung wie "reich an Fulvinsäuren" nicht erlaubt ist, weil das eine nährwertbezogene Angabe ohne Zulassung wäre. Was Fulvinsäure ist und wie sie gemessen wird, steht im Artikel Fulvinsäure in Shilajit.

Die Anzeige beim BVL ist keine Zulassung

Wer ein Nahrungsergänzungsmittel als Hersteller oder Einführer in Deutschland in den Verkehr bringen will, muss es nach § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim BVL anzeigen und ein Muster des Etiketts beifügen. Die Anzeige erfolgt online über das Bundesportal.

Diese Anzeige wird oft missverstanden. Das BVL schreibt in seinen Fragen und Antworten zu Nahrungsergänzungsmitteln klar:

  • Nahrungsergänzungsmittel werden nicht behördlich zugelassen.
  • Die Anzeige ist keine Zulassung und keine Genehmigung.
  • Das BVL prüft das angezeigte Produkt nicht auf seine Verkehrsfähigkeit.

Verantwortlich für Sicherheit und korrekte Kennzeichnung ist das Unternehmen, das das Produkt verkauft. Kontrolliert wird es von der Lebensmittelüberwachung der Länder. Ein Siegel oder Satz wie "BVL-geprüft" hat deshalb keine Grundlage.

Was über Wirkungen gesagt werden darf

Für Shilajit ist im EU-Register der gesundheitsbezogenen Angaben keine gesundheitsbezogene Angabe zugelassen. Nach Angaben des CVUA Stuttgart gibt es eingereichte Angaben, deren Bewertung auf EU-Ebene noch aussteht ("on hold"). Nach der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 dürfen Lebensmittel aber nur mit zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden. Aussagen, die eine Krankheit verhindern, lindern oder heilen sollen, sind für Lebensmittel ohnehin verboten.

Der Europäische Gerichtshof hat 2025 in der Rechtssache C-386/23 bestätigt, dass für Pflanzenstoffe, deren Bewertung noch aussteht, derzeit grundsätzlich keine gesundheitsbezogenen Angaben gemacht werden dürfen. Das CVUA Stuttgart hat bei 83 Prozent der untersuchten Shilajit-Proben unzulässige gesundheitsbezogene Angaben beanstandet. Mehr dazu, warum seriöse Anbieter auf solche Versprechen verzichten, erklärt der Artikel Was sagen Ärzte zu Shilajit.

Was die Lebensmittelüberwachung gefunden hat

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat im April 2026 die Ergebnisse von zwölf untersuchten Shilajit-Proben veröffentlicht, die Proben stammen aus dem Jahr 2025. Die Ergebnisse zeigen, worauf es in der Praxis ankommt:

Prüfpunkt Ergebnis bei 12 Proben
Schwermetalle Keine Probe mit überhöhter Belastung
Mineralölrückstände 4 Proben über den Orientierungswerten, eine als nicht sicher beurteilt
Echtheit Bei 3 Proben Verdacht auf wenig oder gar kein Shilajit
Werbeaussagen Bei 83 Prozent unzulässige gesundheitsbezogene Angaben, alle Proben als irreführend beanstandet, etwa wegen "laborgeprüft"

Legal ist also nicht automatisch gleich einwandfrei. Für Blei, Cadmium und Quecksilber legt die Verordnung (EU) 2023/915 Höchstgehalte für Nahrungsergänzungsmittel fest, und jedes Lebensmittel muss nach dem allgemeinen Lebensmittelrecht sicher sein. Welche Werte gelten und wie du einen Laborbericht liest, steht unter Schwermetalle in Shilajit.

Checkliste: Ist ein Angebot sauber aufgestellt?

  1. Als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet? Die Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" muss auf dem Etikett stehen, dazu eine empfohlene tägliche Verzehrmenge.
  2. Keine Heil- oder Wirkversprechen? Aussagen zu Krankheiten, Potenz, Hormonen oder Entgiftung sind nicht zugelassen.
  3. Keine Werbung mit "reich an Fulvinsäuren"? Laut Verbraucherzentrale ist diese Angabe unzulässig.
  4. Kein Mumijo in Getränken, Riegeln oder Süßwaren als normales Lebensmittel? Dafür bräuchte es eine Novel-Food-Zulassung.
  5. Laborwerte zur Charge? Frag nach Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen mit Analysedatum. Ein Hinweis wie "laborgeprüft" sagt allein wenig, wichtig ist, welche Werte geprüft wurden.
  6. Ein verantwortliches Unternehmen in der EU? Name und Anschrift müssen auf dem Etikett stehen.

Woran du echtes Harz erkennst, erklärt der Artikel Echtes Shilajit erkennen. Zur Herkunft des Namens Mumijo siehe Mumijo.

So machen wir es bei HimalayaFIT

Wir verkaufen ein Produkt: gereinigtes Shilajit-Harz als Nahrungsergänzungsmittel im Glastiegel mit 20 g Inhalt. Die Verzehrempfehlung liegt bei 400 mg am Tag über 50 Tage, danach folgen 10 Tage Pause. Der Tiegel kostet 34,00 €. Die Werte unserer Charge stehen im Chargenblatt, den Tiegel findest du im Shop. Weitere Artikel findest du im Ratgeber.

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung.

Häufige Fragen

Ist Shilajit in Deutschland legal?

Ja, als Nahrungsergänzungsmittel. Der EU-Novel-Food-Katalog führt Mumijo, auch Shilajit genannt, mit dem Status: nicht neuartig, wenn es als oder in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wird. Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aus dem Jahr 2020. Für jedes einzelne Produkt bleibt der Hersteller oder Importeur dafür verantwortlich, dass es sicher und korrekt gekennzeichnet ist.

Ist Shilajit in Deutschland verboten?

Nein. Es gibt in Deutschland kein Verbot von Shilajit. Verboten ist etwas anderes: Mumijo in gewöhnlichen Lebensmitteln wie Getränken oder Süßwaren ohne Novel-Food-Zulassung sowie Werbung mit Heilversprechen.

Ist Shilajit ein Novel Food?

Das hängt von der Verwendung ab. Als oder in Nahrungsergänzungsmitteln ist Mumijo laut EU-Katalog nicht neuartig, weil es in der EU schon vor dem 15. Mai 1997 in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wurde. In allen anderen Lebensmitteln gilt es als neuartig und bräuchte vor dem Verkauf eine Zulassung nach der Verordnung (EU) 2015/2283.

Ist Fulvinsäure in Deutschland verboten?

Als eigene Zutat ja: Der EU-Katalog führt Fulvinsäure als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel, und laut einer Konsultationsentscheidung von 2024 gilt das auch für nicht isolierte Fulvinsäure in Nahrungsergänzungsmitteln. Ohne Zulassung darf sie nicht als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden. Mumijo selbst hat einen eigenen Katalogeintrag. Die Entscheidungen zu Fulvinsäure betreffen Fulvinsäure als eigene Zutat, etwa Tropfen oder Konzentrate.

Ist ein Shilajit-Produkt vom BVL zugelassen, wenn es angezeigt wurde?

Nein. Nahrungsergänzungsmittel werden in Deutschland nicht behördlich zugelassen. Hersteller oder Einführer müssen es nach § 5 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim BVL anzeigen. Laut BVL ist diese Anzeige keine Zulassung und keine Prüfung der Verkehrsfähigkeit. Ein Hinweis wie 'vom BVL geprüft' ist deshalb irreführend.

Weiterlesen

Reines Himalaya-Shilajit als 20 g Harz: Jede Charge prüft ein akkreditiertes Labor in Deutschland.

Shilajit kaufen